Brennbare Abfälle
Brennbare Abfälle müssen mit dem Kehrichtsammeldienst oder per Direktanlieferung der Kehrichverwertungsanlage (KVA) zugeführt werden. Illegal handelt, wer Abfälle im Ofen, Cheminée oder in einer offenen Feuerstelle verbrennt. Es entstehen umwelt- und gesundheitsschädigende Stoffe wie Dioxine, Furane und Feinstaub. Diese belasten unsere Luft, die Böden und Gewässer. Das Verbrennen von Abfällen in nicht zugelassenen Anlagen ist gesetzlich verboten. Die Entsorgung von brennbaren Abfällen erfolgt gegen Gebühr.
Holz
Verarbeitetes Holz wie Möbel, Bretter, Paletten, Altholz aus Abbruch usw., nasses Holz.
Kunststoffe/Verbundstoffe
Im Kanton Thurgau gibt es keine separaten Kunststoffsammlungen für Haushaltungen. Der Kunststoff wird in der KVA thermisch verwertet.
Entsorgung über die KVA: Alle Verpackungen mit Kehrichtsacksymbol, Folien, Lebensmittelverpackungen, Kosmetik-, Öl- und Essigflaschen, Spielzeug (ohne Batterien), Skis und Snowboard, Surfbretter, Thermoskrüge, Kunststoffmöbel, Bodenbeläge, Kunstoffbehälter, Styropor usw. Alle Kunststoffe, die nicht dem Recycling zugeführt werden können.
Verbundstoffe sind Verpackungen aus überwiegend Kunststoff, die zum Teil aussehen wie Aluminium (Futtertüten, Röstiverpackungen, zum Teil auch bei Milchprodukten). Diese gehören in die KVA. Knicktest: Aluminium lässt sich zusammenbiegen und bleibt in der Form.
Ausnahmen: PET-Getränkeflaschen gehören ins Recycling (siehe Entsorgungssymbol). Abgabe bei den Verkaufsstellen.
Für Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie gibt es die Möglichkeit, saubere Kunststoffe dem Recycling zuzuführen: www.innorecycling.ch.
Papier (Zellstoffe) und Karton
Verpackungen mit Kehrichtsacksymbol, Kartons von Tiefkühlprodukten, Papiertragtaschen, Waschmittelboxen, beschichtete oder verschmutzte Papiere und Kartons, Watte, Windeln/Binden/Tampons, Haushalt- und Hygienepapiere usw.
Ausnahmen: Zeitungen, Magazine und Kartons ohne Fremdstoffe in die Papier- und Kartonsammlung!
Textilien und Schuhe
Lumpen, abgenutze Kleider und andere Textilien, Schuhe aller Art, Polster usw.
Ausnahmen: Gut erhaltene, saubere Kleider und Schuhe in die Kleidersammlung
oder Reparieren anstatt Entsorgen
Katzen- und Hundekot, Katzenstreu
Aus hygienischen Gründen wird Katzen- und Hundekot sowie Katzenstreu über die Kehrichtabfuhr/KVA entsorgt, denn Kot und Einstreu von fleischfressenden Tieren enthalten Krankheitserreger.
Hundehalter: Bitte Robidog-Säckli benutzen und in den Robidog-Container werfen oder zu Hause in den Kehrichtsack. Besten Dank.
Speiseresten und Asche
Speiseresten
Nicht zur Kompostierung geeignet! Bitte über den Kehrichtsack entsorgen oder wo die Möglichkeit besteht, auch in die Biogasanlage.
Asche/Holzasche von Cheminée, Kachelöfen usw.
Nicht zur Kompostierung und Deponierung geeignet! Thermische Nachbehandlung in der KVA nötig:
- Kleinmengen bis 100 Liter/Monat im Abfallsack in die Kehrichtabfuhr
- Mengen bis 800 Liter/Monat in einzelnen Plastiksäcken im Gewerbe-Container in die Kehrichtabfuhr. Bitte nicht alles auf einmal – Container wird sonst zu schwer!
- Bei Mengen ab 800 Liter/Monat bitten wir um ein vorgängige Absprache mit der KVA: Abfalltelefon
Achtung: Asche vor der Entsorgung immer gut auskühlen lassen. Asche nicht nass machen – diese wird sonst hart wie Beton.



