Kehrichtsammeldienst
Die Sammlungen von Hauskehricht und Gewerbeabfall erfolgt mit einem durchdachten Sammelsystem auf höchstem Niveau. Der Sammelbetrieb wird laufend ökologisch und ökonomisch optimiert. Dazu gehören auch die dem jeweils neuesten technischen Stand entsprechenden Kehrichtsammelfahrzeuge.
Hier finden Sie alle Informationen von der wöchentlichen Bereitstellung des Hauskehrichts bis hin zur Kehrichtabfuhr an Feiertagen.
Verursacherprinzip
Im Verbandsgebiet der KVA Thurgau gilt das Verursacherprinzip: Mit der Kehrichtsackgebühr (KSG) zahlt jede Person, Familie oder jeder Betrieb nur die Menge Abfall die selber verursacht wird. Wer Abfälle trennt und Wertstoffe ins Recycling bringt, spart Kehrichtsackgebühren und schont erst noch die Umwelt.
Kehrichtsackgebühr
Der Kehricht wird mit offiziellen Kehrichtgebührensäcken oder mit Gebührenmarken frankierten Norm-Kehrichtsäcken bereitgestellt. Das Gewerbe kann den Kehricht in 800-L-Normcontainern mit Plomben oder Jahresvignetten bereitstellen. Details zu den Gebühren und zur Bereistellung finden Sie unter anderem im Informationsblatt für den Kehrichtsammeldienst (pdf).
Wöchentliche Sammlung
Die Kehrichtabfuhr nimmt bei den wöchentlichen Sammlungen richtig bereitgestellten brennbaren Abfall von Haushaltungen und Gewerbe/Industrie mit. Die Abfuhrtage der jeweiligen Gemeinde sind im Abfuhr- und Entsorgungsplan aufgeführt oder unter «Einzugsgebiet und Sammellose».
Hauskehricht
So wird Abfall bezeichnet der in Haushaltungen und im Gewerbe anfällt und in der Kehrichtverbrennungsanlage thermisch verwertet wird. Das sind Kunststoffverpackungen, Hygienepapiere, verschmutztes Papier und Karton, alte Lumpen, Speiseresten usw. Ausführliche Informtionen finden Sie im Abfuhr- und Entsorgungsplan der Gemeide oder unter Abfallarten, brennbare Abfälle.
- Bitte beachten Sie zur richtigen Kehrichtbereitstellung unser ausführliches Informationsblatt für den Kehrichtsammeldienst | pdf
Bereitstellung
Der Kehricht muss am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereit gestellt sein. Es wird nur mit Kehrichtgebühren versehener brennbarer Hauskehricht mitgenommen. Dazu gehören auch brennbare Sperrgutstücke zum Beispiel aus Holz und Kunstoff wie Kleinmöbel oder Kinderspielzeug usw.
Kehrichtsammelpunkte
Der Kehricht wird nur an den von den Gemeinden bezeichneten Kehrichtsammelpunkten eingesammelt. Dadurch kann der Kehricht umweltschonend eingesammelt werden. Diese Sammelpunkte sind entweder mit kleinen Schildern oder mit farbigen Punkten am Boden bezeichnet. Meistens befindet sich in bewohntem Gebiet innerhalb von 50 Metern ein Sammelpunkt. Bei Unklarheiten erteilt die Wohngemeinde Auskunft.
Regelung Kehrichtsammelpunkte
Grundsätzlich werden die Strassen nur in einer Fahrtrichtung entsorgt. Die Bereitstellung erfolt nur auf einer Strassenseite, damit die Seitenlader (Kehrichtfahrzeuge) effizient eingesetzt werden können.
Ausnahmen sind möglich
- bei Stassen mit Trennlinie,
- bei anderen stark befahrenen Strassen (z.B. Zufahrt zu Einkaufszentrum),
- falls an einem Ort mindestens 2 Contaier bereit gestellt werden.
In Wohngebieten beträgt der Sammelplatzabstand rund 100 Meter. In dicht besiedelten Gebieten wird für mehrere Einfamilienhäuser ein Sammelplatz festgelegt. Bei einzelnen Containern besteht kein Anspruch für einen Stopp des Kehrichtfahrzeugs (Bereitstellung beim nächsten Sammelplatz). Einzelne Aussenhöfe werden vom Sammelfahrzeug im Allgemeinen nicht bedient (Bereitstellung im Siedlungsgebiet oder an der Sammelroute). Auf Privatgrundstücken wird die Entsorgung nur gewährleistet, wenn eine geeignete Zufahrt mit Wendemöglichkeit für das Sammelfahrzeug besteht und die entsprechende Kehrichtmenge vorhanden ist. Generell gilt: Bei der Festlegung von Sammelplätzen wird die bereitgestellte Kehrichtmenge berücksichtigt. Strassen und Sammelplätze mit permanent starker Behinderung für das Kehrichtfahrzeug werden nicht entsorgt.
Das Einzugsgebiet des Verbands KVA Thurgau umfasst 66 Verbandsgemeinden des Mittel- und Oberthurgaus. Der Südthurgau gehört zum Einzugsgebiet des ZAB (Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid, www.zab.ch) Das Sammelgebiet besteht aus acht Sammellosen die unter sieben Kehrichtabfuhrunternehmen aufgeteilt sind.
Informationen zum Abfuhrtag siehe Abfuhr- und Entsorgungsplan.
Für dieses Gebiete zuständig
Abfuhrequipe Gebiet 1
Firma Huber, Weinfelden
Abfuhrequipe Gebiet 2
Firma Vetter, Lommis
Abfuhrequipe Gebiet 3
Firma Hugelshofer, Frauenfeld
Abfuhrequipe Gebiet 4
Firma Füllemann, Steckborn
Abfuhrequipe Gebiet 5
Firma Labhardt, Kreuzlingen
Abfuhrequipe Gebiet 6
Firma Kreis, Amriswil
Abfuhrequipe Gebiet 7
Firma Kugler, Arbon
Abfuhrequipe Gebiet 8
Firma Kreis, Amriswil
Kontakt
Corinne Imhof Stieglmaier
Telefon: 071 626 96 26
E-Mail: corinne.imhof.stieglmaier[at]kvatg.ch

