Kehrichtsammeldienst

Die Sammlungen von Haushaltkehricht und Gewerbeabfall erfolgt mit einem durchdachten Sammelsystem auf höchstem Niveau. Der Sammelbetrieb wird laufend ökologisch und ökonomisch optimiert. Dazu gehören auch die dem jeweils neuesten technischen Stand entsprechenden Kehrichtsammelfahrzeuge.

Hier finden Sie alle Informationen zur richtigen Bereitstellung Ihres Abfalls:

Kehrichtgebühr

Verursacherprinzip

Im Verbandsgebiet der KVA Thurgau gilt das Verursacherprinzip: Mit der Kehrichtgebühr zahlt jede Person, Familie oder jeder Betrieb nur die Menge Abfall, die selber verursacht wird. Wer Abfälle trennt und Wertstoffe ins Recycling bringt, spart Kehrichtsackgebühren und schont erst noch die Umwelt.

Kehrichtgebühr

Der Kehricht wird in den offiziellen Gebührenkehrichtsäcken bereitgestellt (17-Ltr., 35-Ltr., 60-Ltr., 110-Ltr). Für brennbares Sperrgut gibt es die Sperrgutmarke. Die Bereitstellung erfolgt am markierten Kehrichtsammelplatz. Gewerbebetriebe können brennbare Abfälle in 800-Liter-Normcontainern mit Plomben oder Jahresvignetten bereitstellen. Details zu den Gebühren finden Sie unter Preise für Entsorgung.

Wöchentliche Sammlung

Der Sammeldienst nimmt bei den wöchentlichen Sammlungen richtig bereitgestellten, brennbaren Abfall von Haushaltungen und Gewerbe/Industrie mit. Die Abfuhrtage sind im Abfuhr- und Entsorgungsplan der jeweiligen Gemeinde aufgeführt oder in der KVA-Thurgau-App ersichtlich: www.kvatg.ch/iphone oder www.kvatg.ch/android

Haushaltskehricht

So wird Abfall bezeichnet, der in Haushaltungen und im Gewerbe anfällt und in der Kehrichtverbrennungsanlage thermisch verwertet wird. Das sind Kunststoffverpackungen, Hygienepapiere, verschmutztes Papier und Karton, alte Lumpen, Speiseresten usw. Ausführliche Informationen finden Sie im Abfuhr- und Entsorgungsplan der Gemeinde oder unter Abfallarten, brennbare Abfälle.

Kehrichtbereitstellung

Bereitstellung am Kehrichtsammelpunkt

Der Kehricht muss am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr bereitgestellt sein. Mitgenommen wird Haushaltskehricht in den weissen, offiziellen Gebührensäcken des Verband KVA Thurgau.

Von der Kehrichtsammlung nicht mitgenommen werden:

  • Unverschlossene und überfüllte Säcke

  • Überfüllte oder zu schwere 800lt. Container gemäss Reglement über den Kehrichtsammeldienst

  • Abfälle in Kartonschachteln oder Tragtaschen

  • Recyclingstoffe (Wiederverwertung)

  • Farben, Flüssigkeiten, Gifte, Chemikalien und explosive Stoffe

  • Kompostierbare Abfälle

  • Nicht brennbares Material

Unterflur- und Halbunterflurcontainer

In vielen Gemeinden besteht heute die Möglichkeit, die offiziellen weissen Gebührensäcke in einen Unterflur- oder Halbunterflurcontainer zu werfen. Die Gebührensäcke können somit rund um die Uhr entsorgt werden. Die Halbunterflur-Container sind für die 110-Liter-Gebührensäcke nicht geeignet. Verboten ist das Deponieren/Einwerfen von Kleinsperrgut und von nicht offiziellen Gebührensäcke. Die Standorte der Unterflur-Container erfahren Sie auf Ihrer Gemeinde: ThurGIS

Kehrichtsammelpunkte

Der Kehrichtsack sowie Kleinsperrgut wird nur an den von den Gemeinden bezeichneten Kehrichtsammelpunkten eingesammelt. Dadurch kann der Kehricht umweltschonend eingesammelt werden. Diese Sammelpunkte sind entweder mit kleinen Schildern oder mit farbigen Punkten am Boden bezeichnet. Bei Unklarheiten erteilt die Wohngemeinde oder die KVA Thurgau Auskunft.

Sperrgutentsorgung

Gross- und Kleinsperrgutentsorgung

Kleinsperrgut darf an den öffentlichen Sammelplätzen nur bis zu folgenden Abmessungen bereitgestellt werden:
100 x 70 x 50 cm/Stück
Maximales Gewicht: 30 kg

Kleinsperrgutabfälle müssen mit Sperrgutmarken versehen sein. Es gilt:
bis   5 kg: 1 Marke
bis 10 kg: 2 Marken
bis 20 kg: 4 Marken
bis 30 kg: 6 Marken

Preis pro Marke: Fr. 2.00 inkl. MWST (Bezug bei offiziellen Verkaufsstellen - Auskunft Verband KVA Thurgau)

Durch den Einsatz von Unterflur-Containern nehmen die öffentlichen Sammelpunkte in den Gemeinden ab. Für die Sperrgutentsorgung gibt es Annahmestellen und Abholdienste in Ihrer Nähe. Es darf kein Sperrgut bei Unterflurcontainern deponiert werden!

WICHTIGE INFORMATION
Per 01.01.2024 werden keine Sperrgutmarken mehr verkauft, da die Kleinsperrgutsammlung infolge UFC aufgehoben wird.

Retouren von Sperrgutmarken: Hier finden Sie das Formular. Bitte Formular mit den Sperrgutmarken per Post senden!

Anlieferung in die RAZ:

RAZ Frauenfeld
RAZ Kreuzlingen
RAZ Hefenhofen
RAZ Weinfelden

Anlieferung bei:

  • Tricycling Mittelthurgau AG, Frauenfeld
  • Alder AG, Affeltrangen
  • Huber Industrieabfälle GmbH, Amriswil
  • Muldenzentrale OTG, Amriswil
  • Huber Umweltlogistik AG, Weinfelden
  • Füllemann Transporte AG, Steckborn
  • Thommen AG, Amriswil
  • TIT Imhof, Stein am Rhein
  • Schnider AG, Engelburg, Herisau, Sulgen

 
Entsorgungstaxi / Abholauftrag Anfrage bei:

Tricycling Mittelthurgau AG, Frauenfeld
Tel. 052 722 25 23
Alder AG, Affeltrangen
Tel. 071 917 16 27
Huber Industrieabfälle GmbH, Amriswil
Tel. 071 411 39 07
Muldenzentrale OTG, Amriswil
Tel. 071 414 33 33
Huber Umweltlogistik AG, Weinfelden
Tel. 071 622 28 88
Füllemann Transporte AG, Steckborn
Tel. 052 761 12 36
Thommen AG, Amriswil
Tel. 071 278 26 46
TIT Imhof, Stein am Rhein
Tel. 052 742 09 09
Repick, Weinfelden
Tel. 076 315 11 86
Schnider AG, Engelburg, Herisau, Sulgen
Tel. 071 278 15 15